Arbeitsrecht mit Schwips

Thema: Maske am Arbeitsplatz

Pflichten vs. Befreiung vs. Arbeitsunfähigkeit

Schwere Kost? Leicht bekömmlich!

Dr. Mareike Curtze und Pascal Burisch zeigen verschiedene arbeitsrechtliche Pflichten auf und stellen sie der möglichen Befreiung aus gesundheitlichen Gründen sowie einer potenziellen Arbeitsunfähigkeit gemäß der aktuellen Rechtsprechung gegenüber und zur Diskussion. 

am Di., 17.08.2021
von 09:30 bis max. 18:00 Uhr
in der Eventlocation Waterfront (Große Elbstraße 146, 22767 Hamburg)
mit bis zu 20 Teilnehmenden
für 450,- Euro/Person (netto)

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen haben zu zahlreichen Veränderungen in der Arbeitswelt und darüber hinaus geführt.

Das Tragen von Masken ist inzwischen allgegenwärtig und wird meist als eine Selbstverständlichkeit für den Selbst- und Fremdschutz akzeptiert.

Für die Arbeitswelt ergeben sich je nach Typ der Schutzmaske (OP; FFP2; Selbstgenäht) oder der Verpflichtung zum Tragen bestimmter Typen ganz neue Aspekte.

Stichwort: Arbeiten unter Atemschutz

Nicht selten ist Arbeitgebenden nicht oder nicht vollständig bewusst, welche Pflichten mit dem Tragen für beide Parteien neu zu regeln bzw. zu beachten sind. 

Im Fall einer gesundheitlichen Befreiung einzelner Menschen in der Belegschaft vom Tragen einer Schutzmaske kommen weitere Aspekte auf, die es zu berücksichtigen, einzuhalten und zu regeln gilt.

Stichwort: Maskenbefreiung

Neue Rechtsprechungen urteilten, dass eine Befreiung vom Tragen einer Schutzmaske zu einer Arbeitsunfähigkeit der Person führen kann.

Wir werden im nächsten Termin von „Arbeitsrecht mit Schwips“ diese Zusammenhänge beleuchten und Lösungen gemeinsam diskutieren.

Unsere Veranstaltungsreihe „Arbeitsrecht mit Schwips“ ist garantiert
praxisorientiert für den Einsatz im täglichen Handeln
gehaltvoll in den thematischen Informationen
lecker mit gutem Essen und Getränken
bunt durch Grafic Recording
gut für Dein Netzwerk

Unsere Diskussionen stellen Deine betrieblichen Herausforderungen in den Mittelpunkt und fördern offene Gespräche für neue Ansätze.

Die Netzwerkrunde mit einer fachlich geführten Weinverkostung ermöglicht Dir den weiteren Austausch in ungezwungener Atmosphäre. Natürlich ist bei diesem Ausklingen eine alternative Getränkewahl ebenfalls möglich.

Wir freuen und schon jetzt auf Deine Anmeldung!

Einfach per E-Mail an anmeldung@bu3c.de

Anmeldeschluss ist am 08.08.2021